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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Freie Universität Berlin ist bemüht, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin BIKTGBln vom 4. März 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf das Web-Angebot von https://www.zwangsarbeit-archiv.de

Diese Webseite und das dazugehörige Interviewportal sind mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) weitestgehend vereinbar. Die technischen und gestalterischen Aspekte eines barrierefreien Zugangs wurden geprüft und entsprechend angepasst. Einige Elemente wie PDF-Dokumente und Web-Formulare sind bisher nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. An einer Verbesserung der Zugänglichkeit wird gearbeitet.

Diese Erklärung wurde am 21. Januar 2025 erstellt und zuletzt am 21. Januar 2025 überprüft.

Sollten Sie auf auf Mängel aufmerksam werden, senden Sie uns bitte eine Nachricht an mail@zwangsarbeit-archiv.de.

Falls unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.